Ständiger Ausschuss
Der Ständige Ausschuss ist dasjenige Organ, das die laufende Arbeit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern verantwortet und fördert. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses werden von den jeweiligen Delegationen ihrer Kirchen bzw. Organisationen bestimmt. In den Ständigen Ausschuss entsenden die 7 römisch-katholischen (Erz-)Bistümer je 1, die evangelisch-lutherische Kirche 5, die anderen Mitglieder je bis zu 2 (mit jedoch nur je 1 Stimme) und die mitwirkenden ökumenischen Organisationen je 1 Vertreter bzw. Vertreterin(-nen). Gastmitglieder und mitwirkende ökumenische Organisationen haben beratende Stimme. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. Der Ständige Ausschuss tagt in der Regel vier Mal jährlich. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder dies beantragt.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Wahl des Vorstands
- Mitwirkung bei der Aufnahme neuer Mitglieder und Organisationen
- Erstellung der Geschäftsordnungen für die Organe und Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern
- Vorbereitung der Delegiertenkonferenz
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Einsetzung und Begleitung von Sachausschüssen
- Wahrnehmung der notwendigen Repräsentanz der AcK in der Öffentlichkeit
- Entgegennahme des Berichts des Vorstands und der Geschäftsstelle, Entlastung – Stellenbeschreibung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
- Vorschlag für die Bestellung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und Ausübung der Fachaufsicht