Lokale ACK gründen

von | Aug 8, 2017

Hinweise zur Gründung einer Stadt-ACK bzw. einer lokalen ACK

Warum eine Stadt-ACK/ eine lokale ACK gründen?

Ökumenische Kontakte, besonders zwischen evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Kirchengemeinden, sind vielerorts ganz selbstverständlich. Die Gründung einer Stadt-ACK bzw. einer lokalen ACK ist dennoch in verschiedener Hinsicht sinnvoll:

  • Sie stellt die Ökumene auf eine breitere Basis, indem bewußt auch Gemeinden der in Bayern kleineren Kirchen (Orthodoxe, Freikirchen, Alt-Katholiken, Anglikaner) in die ökumenische Arbeit einbezogen werden.
  • Gemeinsam vereinbarte Regeln erleichtern die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Gemeinden unterschiedlicher Größe und Struktur.
  • Gegenseitiges Kennenlernen und regelmäßiger Austausch von Informationen werden erleichtert. Vertrauen kann wachsen.
  • Eine Stadt-ACK kann Impulse für gemeinsames Handeln setzen.
  • Eine gemeinsame Vertretung verschafft mehr Gehör nach außen.
  • Die ökumenischen Kontakte erhalten eine verläßliche Basis und sind damit weniger von einzelnen Personen – die z. B. aus beruflichen oder Altersgründen nicht unbefristet mitarbeiten können – abhängig.

Die einzelnen ACKs sind autonom, das heißt: Bei der Gründung einer Stadt-ACK können (und sollen) die örtlichen Besonderheiten berücksichtigt werden; es gibt keine verbindlichen Vorgaben „von oben“. Es ist sinnvoll, Kontakte zu anderen Stadt-ACKs und zur AcK in Bayern zu pflegen und deren Informationen und Materialien zu nutzen; es bestehen aber keine verpflichtenden (hierarchischen) Strukturen.

Wie die Strukturen der Stadt-ACK gestaltet werden, wer Mitglied wird, wie die Kosten verteilt werden, welchen Inhalt die Satzung hat – dies alles kann weitgehend frei und der örtlichen Situation entsprechend entschieden werden.

Aus der Erfahrung der Arbeit in den verschiedenen ACKs lassen sich einige Hinweise geben, die bei der Gründung einer Stadt-ACK eine Hilfe sein können.

Voraussetzungen für die Gründung einer Stadt-ACK/ einer lokalen ACK

Weil es zum Selbstverständnis der Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen gehört, ein Forum für alle christlichen Traditionen zu bieten, sollten mindestens drei Konfessionen an der Gründung einer Stadt-ACK beteiligt sein.

Zwischen den an der Gründung beteiligten Gemeinden sollte Übereinstimmung über die theologische Grundlage ihrer Zusammenarbeit bestehen. Über die Frage, wie diese theologische Grundlage beschaffen sein sollte und was dies für die Mitgliedschaft bedeutet, gibt die Dokumentation „Was hat Platz unter dem Dach der ACK?“ Auskunft.

Die beteiligten Gemeinden und Gemeindeleitungen sollten bereit sein, Delegierte in die Stadt-ACK zu entsenden. Die Delegierten sollten Zugang zu den Entscheidungsgremien und -trägern ihrer Gemeinden haben.
Auch eine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an möglicherweise entstehenden Kosten sollte gegeben sein.

Schritte

Am einfachsten ist es, auf bereits bestehende Kontakte aufzubauen. Es sollte aber auch geprüft werden, ob alle christlichen Gemeinden am Ort im Blick sind und zu welchen gegebenenfalls Kontakt hergestellt werden muß.

Wichtig ist, von Anfang an möglichst alle der in der Stadt vertretenen
Konfessionen in die Planungen einzubeziehen.

Ein erstes Treffen vereinbaren, bei dem geklärt wird, ob die Gründung einer Stadt-ACK im Sinne aller Beteiligten ist. Wenn hierüber Konsens besteht, können weitere Schritte vereinbart werden.

Hilfreich kann sein, Kontakt zu einer Stadt-ACK oder zur AcK in Bayern aufzunehmen und nach deren Erfahrungen zu fragen.

Strukturen

Alle bayerischen ACKs haben eine Satzung (auch Richtlinien oder Ordnung genannt), die im ersten Punkt die theologische Grundlage der Zusammenarbeit formuliert. Viele orientieren sich dabei an der Basisformel des Ökumenischen Rates der Kirchen von 1961: „Der ÖRK ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Es folgen Vereinbarungen über Mitgliedschaft, Stimmenverhältnis, Aufgaben und Organe der ACK.

Die Satzung sollte gemeinsam erarbeitet werden. Dabei kann die Charta Oecumenica eine Hilfe sein, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.

Die Delegierten einer Stadt-ACK sollten aus ihrer Mitte einen Vorstand wählen, in dem verschiedene Konfessionen vertreten sind. Eines der Vorstandsmitglieder sollte den Vorsitz übernehmen. Die Hauptaufgaben des Vorstands bestehen darin, zu den Sitzungen der ACK einzuladen und eine Tagesordnung vorzubereiten sowie die ACK nach außen zu vertreten.
Von den Sitzungen der ACK sollten Protokolle angefertigt werden, die allen Delegierten zugeschickt werden.

Neben der ordentlichen Mitgliedschaft ist meist auch Gastmitgliedschaft in einer ACK möglich. In der Regel sind Kirchen bzw. Gemeinden Mitglied. In einzelnen ACKs werden aber auch Basisgruppen oder Einzelpersonen aufgenommen.

Nicht notwendig ist die Konstituierung eines eingetragenen Vereins. Weder die bayerischen Stadt-ACKs noch die AcK in Bayern haben den Status eines e.V.

Kosten

Direkte Kosten entstehen in der Regel durch die Bewirtung bei den Sitzungen der ACK und durch den Versand von Materialien (z.B. Sitzungsprotokolle). Eine bewährte Methode zur Deckung der Sitzungskosten besteht darin, daß die Mitgliedsgemeinden reihum zu den Sitzungen einladen. In manchen Stadt-ACKs werden die Kosten für den Materialversand von denen übernommen, die dafür die besten Voraussetzungen haben. Für besondere Projekte muß die Kostenfrage jeweils gesondert geklärt werden.

In den bayerischen Stadt-ACKs werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. In manchen werden freiwillige Beiträge gezahlt. Absprachen über die Übernahme der Kosten sind auf alle Fälle sinnvoll.

Arbeitshilfen und Literatur zur Gründung von lokalen ACKs

Hinweise zur Gründung einer Stadt-ACK
im html-Format
als Faltblatt zum Download

Leitlinien für die ökumenische Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, hg. von der ACK in Deutschland.

Die Leitlinien dienen zur Klärung etwa bei der Gründung lokaler ACKs. Sie enthalten neben Ausführungen zur Grundlage der Gemeinschaft eine Beschreibung des Selbstverständnisses und der Verpflichtungen der ACK sowie Hinweise zur praktischen Zusammenarbeit. Aufnahmekriterien und eine Liste von Gesichtspunkten, die als Hilfe bei der Vorbereitung von Gesprächen mit aufnahmewilligen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gedacht ist, runden die Leitlinien ab.
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