Delegiertenkonferenz

von | Apr 1, 2019

Die Delegiertenkonferenz dient vor allem dem ökumenischen Gespräch und dem Erfahrungsaustausch entsprechend den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft. In die Delegiertenkonferenz entsenden:

  • die römisch-katholischen (Erz-) Bistümer in Bayern 25 stimmberechtigte Delegierte,
  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 20 stimmberechtigte Delegierte,
  • die anderen Mitgliedskirchen je 3 stimmberechtigte Delegierte,
  • die Mitglieder im Gaststatus je 2 Delegierte,
  • die mitwirkenden ökumenischen Organisationen je nach Eigenart und Größe bis zu 3 Vertreter/Vertreterinnen für die Delegiertenkonferenz, der Ständige Ausschuss entscheidet darüber.

Die Delegierung gilt für 4 Jahre. Die Delegiertenkonferenz tritt mindestens einmal im Jahr zu ihrer Tagung zusammen. Nach Möglichkeit ist für jeden Delegierten/jede Delegierte eine Stellvertretung zu benennen. Die Delegiertenkonferenz wird vom Vorstand einberufen. Die Arbeitsweise ist in einer Geschäftsordnung festgelegt.

    Die laufende Arbeit der ACK Bayern vollzieht sich in den Organen der ACK Bayern:

    Sie wird durch die Geschäftsstelle unterstützt.