Delegiertenkonferenz
Die Delegiertenkonferenz dient vor allem dem ökumenischen Gespräch und dem Erfahrungsaustausch entsprechend den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft. In die Delegiertenkonferenz entsenden:
- die römisch-katholischen (Erz-) Bistümer in Bayern 25 stimmberechtigte Delegierte,
- die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern 20 stimmberechtigte Delegierte,
- die anderen Mitgliedskirchen je 3 stimmberechtigte Delegierte,
- die Mitglieder im Gaststatus je 2 Delegierte,
- die mitwirkenden ökumenischen Organisationen je nach Eigenart und Größe bis zu 3 Vertreter/Vertreterinnen für die Delegiertenkonferenz, der Ständige Ausschuss entscheidet darüber.
Die Delegierung gilt für 4 Jahre. Die Delegiertenkonferenz tritt mindestens einmal im Jahr zu ihrer Tagung zusammen. Nach Möglichkeit ist für jeden Delegierten/jede Delegierte eine Stellvertretung zu benennen. Die Delegiertenkonferenz wird vom Vorstand einberufen. Die Arbeitsweise ist in einer Geschäftsordnung festgelegt.