Ekklesiologie
Studientag der ACK Bayreuth, ACK Erlangen, ACK Nürnberg und der AcK in Bayern am 19. Februar 2000
- Vorträge -



INHALT

Vorwort (Elisabeth Dieckmann)
Zum Selbstverständnis der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern (Hartmut Wenzel)
Die Evangelisch-methodistische Kirche (Christoph Heugel)
Das Kirchenverständnis der orthodoxen Kirche (Radomir Kolundzic)
Unsere Alt-Katholische Kirche (Ulrich Schmidt)
Das Selbstverständnis der Gemeinden im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland (Hans Stapperfenne)


Vorwort

Am 19. Februar 2000 trafen sich Delegierte der nordbayerischen lokalen ACKs (Bayreuth, Erlangen und Nürnberg) und der AcK in Bayern zu einem Studientag in Nürnberg, in dessen Mittelpunkt die Ekklesiologie stand. Dabei konzentrierten sie sich bewußt auf das Selbstverständnis der in Bayern kleineren Kirchen, weil diese im Unterschied zur römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sehr viel weniger bekannt sind und seltener ausführlich zu Wort kommen. Die Positionen der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche kamen im Rahmen der Diskussionen allerdings auch zur Sprache.

Der Studientag offenbarte den Wunsch aller Beteiligten, die jeweils anderen Kirchen genauer kennenzulernen. Das Programm des Tages räumte deshalb den Statements der Vertreter der evangelisch-reformierten, der evangelisch-methodistischen, der orthodoxen und der alt-katholischen Kirche sowie der Baptisten und den jeweils anschließenden Gesprächsrunden breiten Raum ein. Der Schwerpunkt der Statements lag auf der Darstellung des Selbstverständnisses der beteiligten Kirchen sowie auf den Fragen, wie die Mitgliedschaft in ihnen zustande kommt und auf welchem Weg Entscheidungen getroffen werden.

Am Ende des Tages stand ein Gedankenaustausch darüber, an welchen Fragen in Zukunft weitergearbeitet werden könnte und sollte. Folgende Themen wurden genannt:
- Das unterschiedliche Verständnis des Bischofsamtes in den verschiedenen Kirchen.
- Das Verhältnis zwischen "Ortskirche", "Universalkirche" und "Leib Christi".
- Gibt es eine "ökumenische Ekklesiologie"?
- Welche theologische Qualität hat eine "ACK"?
- Umgang mit innerkirchlicher / intrakonfessioneller Pluralität.
- Wieviel sichtbare Einheit ist nötig, um Kirchengemeinschaft festzustellen?
- Ist bei allen Konfessionen die "versöhnte Verschiedenheit" das ökumenische Leitbild?


Zum Selbstverständnis der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern

In der reformierten Tradition gehört zu den Merkmalen der Kirche nicht nur die in ihr geltende Lehre, sondern auch die in ihr geltende Ordnung. Kirche gründet allein auf Jesus Christus. Aus dieser Grundbestimmung werden die Konsequenzen für die Ordnung der Kirche gezogen. In unserer Kirchenordnung stehen am Anfang sechs Verfassungsgrundsätze.

Sie lauten:

1. Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen.

2. Alle Kirchenleitung erfolgt durch Kirchenräte/Presbyterien und Synoden: Synodale dürfen nur durch Gemeindeorgane oder Synoden berufen werden.

3. Die Gemeinden wählen ihre Pfarrer oder Pfarrerinnen auf Vorschlag des Kirchenrates/Presbyteriums frei aus allen wählbaren Predigern und Predigerinnen.

4. Die Gemeinden ordnen ihre Angelegenheiten selbständig. Den Synoden wird vorgelegt, was in der Gemeinde nicht hat entschieden werden können.

5. Die Synoden entscheiden über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen. Ihre Aufsichtsbefugnisse beschränken sich auf Maßnahmen, die unerläßlich sind, um die rechte Verkündigung des Evangeliums sowie die bekenntnisbedingte Ordnung und die Selbstbestimmung der Kirche zu gewährleisten.

6. Die Kirchengemeinden wirken an der Vorbereitung der synodalen Verhandlungen mit. Um der synodalen Gemeinschaft willen wissen sie sich an die synodalen Entscheidungen gebunden.

Kirchengemeinschaft kommt durch die Taufe zustande, wobei Kinder- und Erwachsenentaufe gleichberechtigt sind. Entscheidungen in Fragen des Glaubens erfolgen durch Beschlüsse der Synode.


Die Evangelisch-methodistische Kirche

A) Ihr Selbstverständnis

Die Grundlagen zum Selbstverständnis der EmK liegen nicht in Lehraussagen, die sie von anderen Kirchen trennen, sondern in einem praktisch-missionarischen Ansatz: die universale Gnade Gottes zu predigen und das Leben der Menschen in der Heiligung (im gelebten Glauben) zu fördern.

Darauf aufbauend versteht sich die EmK als ...

1. missionarische Kirche

2. ökumenisch gesinnte Kirche, die "nach Einheit auf allen Gebieten kirchlichen Lebens streben wird" (Art. 5 der Verfassung der EmK)

3. Freikirche und Freiwilligkeitskirche (Unabhängigkeit vom Staat, Freiwilligkeit der Gliedschaft, der Mitarbeit in der Kirche und der finanziellen Gaben für die Kirche)

4. weltweite Kirche (Teil der United Methodist Church), ein Teil des Reichtums des Wirkens Gottes in seiner einen Kirche.

B) Kirchengliedschaft

Zwei Formen der Kirchenzugehörigkeit: Kirchenangehöriger und Kirchenglied

1. Kirchenangehöriger: durch Taufe (als Säugling oder Kind) oder auf Antrag. Keine Formalitäten. Voraussetzung: Kontakt zur Gemeinde.

2. Kirchenglied: Nur auf Antrag (älterer Jugendlicher oder Erwachsener).
Voraussetzung: Beteiligung am Gemeindeleben.
Nach Befürwortung durch den Gemeindevorstand erfolgt die Gliederaufnahme in einem Gottesdienst unter Beantwortung der Aufnahmefragen (Bekenntnis zum christlichen Glauben und Versprechen der aktiven Zugehörigkeit zur EmK sowie der Mitarbeit und finanziellen Unterstützung der Kirche).

3. Als Glied einer EmK-Gemeinde ist man Glied der EmK als solcher (weltweit). Bei Ortswechsel erfolgt eine Überweisung.

4. Überweisung zwischen den evangelischen Freikirchen.
Eine solche Praxis wäre im Rahmen des Verständnisses der Kirchen als verschiedenen Teilen der universalen Kirche Jesu Christi auch zu anderen Kirchen wünschenswert!

C) Entscheidungen in Glaubensfragen

1. Grundlagen der Lehre der EmK: Heilige Schrift, Tradition, Vernunft, Erfahrung

2. Kein besonderes Lehramt in der EmK

3. Konziliares Prinzip in der Frage der Lehrentscheidungen in der EmK
Verbundsystem zwischen den Konferenzen unter Einbeziehung der Gemeindebasis.


Das Kirchenverständnis der orthodoxen Kirche

Im Bewußtsein der orthodoxen Christen hat sich bis heute die Meinung erhalten, daß der Gang zur Kirche als Gang zum Gottesdienst, zur Liturgie, zur Eucharistie verstanden wird. Demnach wird das Wesen und Sein der Kirche in erster Linie in der Liturgie, im Gottesdienst offenbar. Die Kirche als Volk Gottes hat sich von Anfang an als eine um das Ereignis der Liturgie versammelte Gemeinschaft verstanden. Deshalb muß auch die Identität der Kirche in der Liturgie, in der Eucharistie gesucht werden.

Die Kirche ist nach Apostel Paulus "der Leib Christi" oder wie der russische Theologe Afanasijev schreibt: "Das eucharistische Brot ist der wirkliche Leib Christi. Und jede Ortskirche ist die Kirche Gottes in Christus, denn Christus wohnt in seinem Leib, in der eucharistischen Versammlung und dank der Kommunion am Leib Christi werden die Gläubigen Glieder seines Leibes."

Diese eucharistische Gemeinschaft, vereint durch den Glauben und die Lehre, versammelt sich um ihren Vorsteher, den Bischof, den Träger der apostolischen Sukzession. Er steht im Gottesdienst auf dem Platz Christi und als seine Ikone, sein Bild. Er ist damit nicht vicarius Christi (denn vicarius meint: Stellvertreter eines Abwesenden, wie Ioannis Zizioulas schreibt), sondern er ist Bild des Gegenwärtigen, er ist Bild des eigentlichen Liturgen Christus. Da es nur einen Leib Christi gibt, bildet auch die Kirche eine Einheit. Kirche ist nicht Summe der einzelnen Ortskirchen, vereinigt in der Gesamtkirche, sondern in jeder Ortskirche in ihrer Fülle verwirklicht. Afanasijev schreibt dazu: "In der Ekklesiologie könnten wir ruhig die Ortskirchen zusammenzählen; wir würden stets eine Summe erhalten, die nicht größer wäre als der einzelne Summand. Jede Ortskirche manifestiert die ganze Fülle der Kirche Gottes." Demnach stellt jede Ortskirche mit ihrem Bischof als Vorsteher die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche dar. Diese Einheit findet sich wieder in der kanonischen Ordnung, derzufolge an einem Altar nur jeden Tag einmal die Liturgie gefeiert werden darf. Auch darf der Liturg nur einmal täglich die Liturgie feiern.

Die Einheit und Vielfalt der Kirche ist auch Abbild der Heiligen Dreifaltigkeit. "Wie der eine Gott als Gemeinschaft von drei Personen existiert, so existiert auch die eine Kirche als Gemeinschaft mehrerer Ortskirchen. Wie die drei Personen der Heiligen Dreifaltigkeit sich unvermischt und ungetrennt durchdringen und in einem Wesen vereint sind, so sind auch die Ortskirchen die eine Kirche, die wegen dieser Einheit nicht geteilt oder vermischt werden kann, sondern in jedem Teil lebt das Ganze." (Ioannis Zizioulas) Die Ortskirchen der einen Kirche haben demzufolge in ihrer Vielfalt eine innere Einheit, die sich weder durch eine zentrale Eucharistiefeier noch durch einen zentralen Bischof manifestiert, sondern durch die gemeinsame Feier der Eucharistie zum Ausdruck kommt.

Grundlage dieser inneren Einheit ist die gegenseitige Anerkennung der Ortskirchen, wobei der rechte Glaube und die apostolische Sukzession von entscheidender Bedeutung sind. Der rechte Glaube ist die Offenbarung Gottes durch Christus, die von Anfang an geglaubt, in den Evangelien niedergeschrieben und von den Aposteln überliefert worden ist. Dabei ist die apostolische Sukzession Garant für die rechte Überlieferung des Glaubens. Demnach muß jeder Bischof in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche stehen, von ihr anerkannt und eingesetzt werden. Dies geschieht durch Handauflegung durch andere Bischöfe, womit die Zugehörigkeit zur Kirche zum Ausdruck kommt.

Die gesamte orthodoxe Kirche existiert also an mehreren Orten, versammelt um einen Bischof in der kleinsten Einheit, dem Bistum, das die gesamte Fülle der Kirche darstellt. Das Bistum ist unterteilt in Pfarreien, die auch Kirchen in vollem Sinne sind, da sie in eucharistischer Gemeinschaft mit dem Bischof stehen, der dem Priester den Auftrag und die Erlaubnis erteilt, anstelle seiner die Eucharistie zu feiern. Jedes Bistum ist autonom, und kein Bischof darf sich in die Angelegenheiten eines anderen Bistums einmischen. Bistümer einer bestimmten Region oder eines Staates bilden zusammen die Ortskirche (z.B. die Kirche von Rußland, Serbien, Rumänien, Griechenland usw.). Die Bischöfe innerhalb einer Ortskirche treffen regelmäßig zu Synoden zusammen, unter dem Vorsitz eines Patriarchen, Metropoliten oder Erzbischofs. Diese Titel sind allerdings nur Ehrentitel und geben dem Inhaber kein Recht, sich in Angelegenheiten eines Bistums einzumischen. Auch der ökumenische Patriarch von Konstantinopel, der erste Bischof in der Reihe der Patriarchen, ist keineswegs Oberhaupt der ganzen Kirche, sondern ein "primus inter pares", ein "Erster unter Gleichgestellten".

Die Lokalsynode einer Ortskirche entscheidet in Fällen, die einen allgemeinen Charakter haben, also alle oder mehrere Bistümer betreffen. Die Lokalsynode ist unabhängig von den Synoden anderer Ortskirchen.

Für Angelegenheiten, die die gesamte Kirche betreffen, tritt das Ökumenische Konzil zusammen. Es besteht aus allen Bischöfen aller Ortskirchen. Es tritt zusammen, wenn ein dogmatischer Streit aus Mangel an klaren Formulierungen des Glaubens die Einheit der Kirche bedroht. Das Konzil findet statt, um den rechten Glauben zu formulieren, gemäß der Heiligen Schrift und wie ihn das allgemeine Bewußtsein der Kirche von Anfang an erlebt hat.

Diese Synodalität, ausgedrückt in den lokalen Synoden und dem Ökumenischen Konzil, die zum Wesen der Kirche gehört, darf nicht, wie Anastasios Kallis schreibt, "auf die Synode eingeengt werden, denn die Synode ist keine unabdingbare Institution der Kirche, sondern ein Ereignis der Kirchengemeinschaft und der Glaubensübereinstimmung der Ortskirchen. Synodalität bedeutet gemeinsames Leben, das nicht durch ein Ordnungssystem verwirklicht wird, sondern durch das Band der Liebe im Heiligen Geist."

Wie kommt Kirchenmitgliedschaft zustande?

Der Mensch tritt in die Kirche durch die Taufe ein. In ihr wird der Mensch geistlich wiedergeboren. Er wird zum Glied am Leibe Christi, indem er symbolisch an Tod und Auferstehung Christi teilnimmt. Die Taufe erfolgt in Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Die Taufe ist unmittelbar mit der Myronsalbung (der Firmung oder Konfirmation) verbunden: Das Myron symbolisiert die verschiedenen Gaben des Heiligen Geistes. Der Getaufte wird nun selbst zu einem "Christus", d.h. den Gesalbten, der "in das heilige Volk Gottes aufgenommen wird".
Nach Taufe und Myronsalbung darf der Getaufte sofort an der Eucharistie teilnehmen. Gewissermaßen wird durch die Eucharistie das Ziel der Taufe und Myronsalbung erfüllt: Teilhabe am Leib Christi durch die gemeinsame Eucharistie.


Unsere Alt-Katholische Kirche

Zur Entstehung:

1870 erhob das 1. Vatikanische Konzil die folgenden Sätze über den Papst zu Dogmen, d.h. zu Lehrsätzen, die von allen Katholiken geglaubt werden müssen:

- der Papst kann in Fragen des Glaubens und der Moral unter bestimmten Bedingungen unfehlbare Entscheidungen treffen (Unfehlbarkeit),

- der Papst hat die oberste Rechtsgewalt in der Kirche, der sich alle unterwerfen müssen (Jurisdiktionsprimat)

> Laien und Priester, die diese Dogmen aufgrund ihrer Kenntnis der Kirchengeschichte, der Lehrüberlieferung und der Hl. Schrift nicht akzeptieren konnten, verweigerten ihre Zustimmung und wurden deshalb exkommuniziert. Weil sie sich aber weiterhin als katholische Christen verstanden und für sich und ihre Kinder die sakramentale Gemeinschaft erhalten wollten, blieb ihnen kein anderer Weg, als eigene Gemeinden zu gründen und sich schließlich zu Bistümern zusammenzuschließen.

> In Köln wählten 1873 Vertreter der Gemeinden und Geistliche den Breslauer Theologieprofessor Joseph Hubert Reinkens zum katholischen Bischof der Alt-Katholiken in Deutschland.

> Er empfing die Weihe von einem niederländischen Bischof der Kirche von Utrecht, die seit 1723 von Rom unabhängig ist.

> 1889 schlossen sich die romfreien alt-katholischen Kirchen zur Utrechter Union zusammen.

> Das deutsche Bistum umfaßt die ganze Bundesrepublik und hat ca. 20.000 Mitglieder, davon etwa 3.000 in Bayern. Die 12 bayerischen Gemeinden bilden ein eigenes Dekanat. Bischofssitz ist Bonn; an der dortigen Universität wird auch der Theologennachwuchs der alt-katholischen Kirche ausgebildet.

Unser Selbstverständnis:

> Wir sind eine katholische Kirche:
Unser Grundanliegen ist es zunächst, die Ordnung und die Lehre der Alten Kirche ungebrochen weiterzuführen, d.h. wir bekennen uns zum Glauben der christlichen Kirche des 1. Jahrtausends (z.B. Anerkennung der dogmatischen Entscheidungen der ersten sieben Ökumenischen Konzile), zur Verbindlichkeit der Hl. Schrift, zur Fülle des sakramentalen Lebens. So steht die Feier der Eucharistie im Mittelpunkt des Gemeindelebens. Bei aller Offenheit im Umgang mit anderen Kirchen halten wir an der sog. "apostolischen Sukzession" fest, also an der Weitergabe der kirchlichen Dienste von Bischof, Priester(in) und Diakon(in) durch Handauflegung und Gebet. Die gewachsenen Traditionen des Katholizismus wurden beibehalten, lediglich die ärgsten Mißstände wollte man beseitigen: neben den päpstlichen Ansprüchen, wie sie im 1. Vatikanischen Konzil laut geworden waren, die Erhebung von Meßstipendien, das Ablaßwesen, die Auswüchse der Heiligenverehrung, die Verpflichtung zur Einzelbeichte und die Zölibatsverpflichtung der Priester. Bei den liturgischen Reformen spielte vor allem die Einführung der Muttersprache eine gewichtige Rolle.

> Wir glauben, daß die Kirche, die Gemeinschaft der Getauften, über alle Konfessionsgrenzen hinweg katholische Kirche ist, wo immer sie sich im Bemühen um Einheit mit den Christen aller Zeiten und aller Orte dem ganzen Heilsauftrag Gottes an allen Menschen und in Bewahrung der ganzen Schöpfung aus dem Geist Jesu Christi widmet und verpflichtet weiß. Wo Christus ist, wo sich die Gemeinde und die Ortskirche vor allem in der Feier der Eucharistie um ihn versammelt, da ist katholische Kirche (d.h. also in erster Linie eine qualitative, nicht quantitative Größe!). Unser erster Bischof, Joseph Hubert Reinkens, hat es auf die Formel gebracht, daß jede Einzelgemeinde überall die Eine und ganze Kirche ist, "wie ein Feuerfunke und ein Wassertropfen ihrem Wesen nach dasselbe sind wie ein Feuerbrand oder eine Wassermasse".

> Wir sind eine ökumenische Kirche:
Wir sind offen für die Gemeinschaft mit allen Christen, auch beim Abendmahl. Deshalb sagen wir JA
- zur Ökumene,
- zur Einheit der Christenheit (auf den Bonner Unionskonferenzen 1874/75 konnte Döllinger Orthodoxe, Anglikaner, Evangelische und Alt-Katholiken an einen Tisch bringen),
- zum gemeinsamen Mahl des Herrn für Christinnen und Christen aller Konfessionen. Die ökumenische Ausrichtung ist von Anfang ein Wesenszug alt-katholischer Spiritualität. 1931 volle kirchliche Gemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen, 1985 Vereinbarung mit der EKD zur gegenseitigen Einladung zum Abendmahl.

> Wir sind eine synodale Kirche:
Wer als getaufter und gefirmter Christ aus der Erfahrung lebt, durch Jesus unmittelbaren Zugang zu Gott zu haben, darf sich befreit wissen von der Abhängigkeit von Zwischeninstanzen und der Unterordnung unter Autoritäten, die für sich in Anspruch nehmen, den Kontakt zu Gott für den einzelnen zu ermöglichen, zu bewerten und zu reglementieren. Im Bemühen um geistliches Leben in Freiheit und Mündigkeit ist es hilfreich, um die Begleitung und Stärkung durch Gleichgesinnte zu wissen. Aus dem gleichberechtigten Miteinander in der Beziehung zu Gott erwächst die Kraft, das Mitspracherecht und die Mitverantwortung in der Gemeinschaft aus dem Geist Jesu heraus wahrzunehmen. Deshalb sagen wir JA
- zu einer "Kirche von unten". Jede und jeder kann mitberaten und mitentscheiden.
- zur freien Entscheidung der Priester/Priesterinnen für ein Leben mit Familie oder in Ehelosigkeit
- zur Gleichberechtigung der Frau in allen kirchlichen Ämtern (Diakonin, Priesterin, Bischöfin) – Synodenbeschluß 1994: "In der Kirche haben Frauen und Männer die gleichen Rechte" (130 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen, eine Enthaltung) und "Frauen im Bereich des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland haben von jetzt an den gleichen Zugang zum ordinierten Amt wie Männer" (124 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen).

> Wir sind eine menschliche Kirche:
Wer sich zur eigenen Unzulänglichkeit, Schwäche und Hilfsbedürftigkeit aufrichtig bekennt, wer die Schattenseiten der eigenen Person nicht verdrängt, der erfährt, wie sehr er auf Umkehr, auf Vergebung und Barmherzigkeit angewiesen ist. So wird das geistliche Leben aus der immer wieder neu zu empfangenden Zusage der Versöhnungsbotschaft des bedingungslos liebenden Gottes gespeist. Diese Vergebungsbotschaft ist zugleich Anstoß, auch mit den Schwächen und Fehlern anderer barmherzig umzugehen, um gerade für den Jesus Zeugnis zu geben, der sich besonders den ausgestoßenen und zerbrochenen Menschen zugewandt hat. Deshalb sagen wir JA
- zu Gottes Vergebung für die in einer Ehe Gescheiterten (in einmütiger Praxis aller alt-katholischen Kirchen werden Geschiedene und Wiederverheiratete weder diskriminiert noch von den Sakramenten ausgeschlossen!),
- zur Wiederheirat Geschiedener (selbstverständlich muß ihr ein Seelsorgegespräch mit dem zuständigen Pfarrer vorausgehen!),
- zur Toleranz gegenüber sog. "Andersartigen" oder "Außenseitern".

> Wir sind eine um Verantwortung bemühte Kirche. Deshalb sagen wir JA
- zum konziliaren Prozeß für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung
- zur selbstverantworteten Familienplanung
- zur Schwangerenkonfliktberatung, um Frauen in Not zu helfen und somit zur Verantwortung für das ungeborene Leben beizutragen

> Wir sind eine kleine Kirche.
So haben wir die Möglichkeit zu einem direkten, unbürokratischen Umgang miteinander und dazu, daß der Einzelne sich wahrgenommen fühlen kann. Deshalb sagen wir JA
- zu Gemeinden in familiärer Überschaubarkeit

Kirchenmitgliedschaft:

- durch die Kinder- und Erwachsenentaufe (persönlicher Glaube, Umkehr), Annahme der Meldung zur Taufe durch den Kirchenvorstand

- durch Übertritt (Gespräch mit Pfarrer, Aufnahmebeschluß des Kirchenvorstandes, Vorstellung in der Gemeinde)

Entscheidungen in Fragen des Glaubens:

Als synodales Prinzip bezeichnen wir den Grundsatz, auf allen Ebenen, angefangen von den Pfarrgemeinden bis zur Weltkirche, das ganze Volk Gottes an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und Laien, gemeinsam mit den Diakonen (Diakoninnen), Priestern (Priesterinnen) und Bischöfen über den Weg der Kirche mitsprechen und mitbestimmen zu lassen.

Dieses Prinzip kommt in unserem deutschen Bistum im wesentlichen auf drei Ebenen zum Tragen:

- auf Gemeindeebene muß einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung einberufen werden, in welcher alle über 18jährigen Gemeindemitglieder stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung berät über alle wichtigen Fragen im Leben der Gemeinde, beschließt den Finanzhaushalt, wählt den Kirchenvorstand (auf sechs Jahre), den Pfarrer der Gemeinde (auf unbefristete Zeit) und die Abgeordneten zu den Landes- und Bistumssynoden. Sie kann Anträge an die Synode stellen.
Der Kirchenvorstand leitet zusammen mit dem Pfarrer die Gemeinde. Der Pfarrer hat im Kirchenvorstand eine Stimme wie alle Mitglieder.

- auf der mittleren Ebene: die Landessynoden oder Gemeindeverbände, die Vertretung der alt-katholischen Kirche in einem Bundesland. Sie sind für die Förderung der alt-katholischen Bewegung, für finanzielle Belange und die Entscheidung von Streitigkeiten in ihrem Gebiet zuständig. Für den Zeitraum zwischen den Synoden wählen sie einen Landessynodalrat als Vertretung.

- auf Bistumsebene findet das synodale Prinzip seinen Ausdruck in der Bistumssynode, die in regelmäßigen Abständen (alle zwei bis drei Jahre) zusammentritt und sich aus den gewählten Abgeordneten aller Gemeinden, den Pfarrern, den gewählten Vertretern der ehrenamtlichen Geistlichen und Bischof und Synodalvertretung zusammensetzt. Aufgrund des Wahlschlüssels sind in der Regel zwei Drittel der Synodalen Laien, ein Drittel Pfarrer. Die Bistumssynode beschließt über die das Bistum betreffenden kirchlichen Ordnungen und Satzungen, bei Freiwerden des Bischofssitzes wählt sie den neuen Bischof, sie gibt Impulse für das Leben des Bistums, beschließt den Bistumshaushalt, wählt die richterlichen Gremien und Sachkommissionen. Für den Zeitraum zwischen den Synoden wählt sie eine Synodalvertretung, ein Gremium von drei Priestern und vier Laien, die sich regelmäßig mit dem Bischof treffen und mit ihm gemeinsam das Bistum leiten.

- Utrechter Union: der internationale Zusammenschluß der alt-katholischen Bischöfe unter dem Ehrenvorsitz des Erzbischofs von Utrecht. Eine regelmäßig tagende Bischofskonferenz soll alle Angelegenheiten der Lehre und des Lebens der Kirchen miteinander und die Beziehungen zu anderen Kirchen behandeln, ohne sich in die Jurisdiktion der einzelnen Kirchen einzumischen. Alt-katholische Bischöfe sind als Vertreter der Utrechter Union stimmberechtigte Mitglieder der ?Lambeth-Konferenz?, der Versammlung aller in weltweiter Gemeinschaft stehenden anglikanischen und unabhängigen bischöflichen Kirchen und des Anglican Consultive Council, eines beratenden Gremiums der Anglikanischen Gemeinschaft.


Das Selbstverständnis der Gemeinden im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland

1. Erstaunen mag, daß der Begriff "Baptisten" nicht ausdrücklich vorkommt in unserer "Überschrift". Das gibt es nur in Deutschland. Grund: Während der nationalsozialistischen Regierungszeit wurden kleinere christliche Denominationen zur Fusion gezwungen. Die Baptistengemeinden bildeten mit den viel kleineren Brüder- und Elimgemeinden (eine pfingstliche Gruppierung) den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden.

2. Seit einigen Jahren ist verstärkt eine Identitätsdebatte in unserer Freikirche entstanden. Frage: In welche Richtung sollen wir uns bewegen?:
a) Suche nach gemeinsamer Identität und Erkennbarkeit als eine Kirche oder
b) ein Bund von assoziierten, autonomen Ortsgemeinden?

Sieben baptistische Prinzipien (Dietmar Lütz):

- Bibel als Richtschnur für Glauben und Handeln
- Autonomie der versammelten Gemeinde
- Priestertum aller Glaubenden
- Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens
- Individuelle Freiheit des Glaubens und des Gewissens
- Soziale Gerechtigkeit
- Trennung von Kirche und Staat

Bibel als Richtschnur für Glauben und Handeln

Es ist wohl besser, es noch schärfer zu formulieren: Wir bekennen uns zur "Bibel als alleiniger Richtschnur und Autorität für Leben und kirchliche Praxis" (Andrea Strübind). Als Baptisten haben wir keine verbindlichen Dogmen bzw. Bekenntnisschriften. Die "Rechenschaft vom Glauben" gemeinsames Glaubensbekenntnis der deutschsprachigen Bünde in Europa - werten wir anders. Einige Sätze aus dem Vorwort:
"Dieses Glaubensbekenntnis ist Ausdruck und Zeugnis der Übereinstimmung der Gemeinden im Glauben. Es kann also nicht selbst Gegenstand des Glaubens oder bindendes Glaubensgesetz sein. Als zusammenfassende Auslegung der Heiligen Schrift wird es durch diese begründet und begrenzt. Es setzt das Apostolische Glaubensbekenntnis als gemeinsames Bekenntnis der Christenheit voraus und bleibt offen für die künftige Bekundung der Wahrheit."

"Hier stehe ich, ich kann nicht anders!" Die Kraft, gegen Kaiser und Kirchenführer zu seinem Glauben zu stehen, gewann Martin Luther aus der "Wiederentdeckung" der Bibel und aus dem Festhalten am Wort Gottes, wie es ihn getroffen hatte. So ging es auch Johann Gerhard Oncken, dem Begründer der deutschen Baptistengemeinden und vieler Baptistengemeinden auf dem europäischen Festland in einer glaubensarmen, vom Rationalismus geprägten Zeit in den zwanziger Jahres des vorletzten Jahrhunderts. Er widersetzte sich 1830 den Verboten des Hamburger Senats, predigte und verteilte und verkaufte weiterhin Bibeln - auch wenn er dafür ins Gefängnis wanderte. So ging es auch dem Schneidergesellen Johann Knauer, der 1840 gemeinsam mit 6 Frauen und Männern in Bayreuth die erste Baptistengemeinde in Bayern (die siebte in Deutschland) gründete. Beim Lesen der Bibel, im Beten über der Bibel, im Bekenntnis zur Bibel als Gottes Heilsoffenbarung gewannen sie ihre Gotteserfahrung - als oft angefochtene, verzweifelte, verfolgte Menschen, die aber Glaubens- und Widerstandskraft daraus gewannen.

Baptisten waren immer eine "Bibel(lese)bewegung". Wir wünschten uns, daß es heute wieder so würde. Wöchentliche "Bibelstunden" als wichtiger Ort der Lehre in der Gemeinde waren neben den Gottesdiensten wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens und des privaten Christenlebens in Familie und Beruf. Viele "Hauskreise" in vielen Gemeinden, aber auch "Bibelkundeseminare" lassen hoffen, daß eine Begeisterung für das Lesen der Bibel und Lernen aus der Bibel ihren Reichtum neu erschließt. Dabei geht es auch darum, "daß die zeitgenössischen Erkenntnisse der Bibelwissenschaft nicht fundamentalistisch geleugnet, sondern nutzbar" gemacht werden. Nur dann erleben wir "die Bibel als Norm gebendes, Sinn stiftendes und in Jahrhunderten bewährtes Gespräch Gottes mit den Menschen" (A.S.).

Autonomie der versammelten Gemeinde

In der Reformationszeit lebte der neutestamentliche Gedanke wieder auf, daß Gemeinde die an einem Ort versammelte Gemeinschaft von Gläubigen sei. Das Bibellesen wurde zu einer Volksbewegung. Tausende von Bibellesern sahen sich mit einer kirchlichen Wirklichkeit konfrontiert, die ihrem Verständnis nach weit weg war von den - wiederentdeckten! - neutestamentlichen Vorbildern und Modellen. Aber die entstehende Gründungsbewegung von "frei-kirchlichen" Gemeinden stieß auf erbitterten Widerstand von "Thron und Altar" - sowohl von katholischer als auch von evangelischer Seite - und endete in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit der totalen Unterdrückung der Täuferbewegung für mehrere Jahrhunderte. In England (Stichwort Pilgrim Fathers und "Mayflower") wichen verfolgte Christen im 17. Jahrhundert in die USA aus, wo viele Baptistengemeinden entstanden.

Die Christen, die vorher schwerer Verfolgung ausgesetzt waren, gründeten dort Gemeinden, denen die Freiwilligkeit ihrer Mitglieder und ihre Selbständigkeit als Gemeinde wichtig waren. Aber mit "Autonomie der Ortsgemeinde" meinen Baptisten nicht nur Unabhängigkeit von einer kirchlichen Hierarchie und möglichen Machtmißbrauch, wenn das Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht der christlichen Versammlung nicht gewollt ist. Baptisten wollen nur einen einzigen Herrn anerkennen: Jesus Christus. Darum hat auch das Petruswort "man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" einen hohen Stellenwert in unseren Gemeinden. Ein "Amtsverständnis", das nicht klar am Dienen orientiert ist, wird in der Regel sehr kritisch bis mißtrauisch besehen. Die Selbständigkeit der Gemeinde zeigt sich z.B. darin, daß sie Pastor oder Pastorin frei wählt, daß sie nicht an feste liturgische Formen im Gottesdienst gebunden ist und auch in der Freiheit zu eigenen theologischen Überzeugungen. Es gibt keine "Kommandobefugnis" von oben nach unten, sondern die Willensbildung in schwierigen Entscheidungsfragen lebt aus dem Wunsch nach Gemeinsamkeit und Einmütigkeit. Das trägt stark "demokratische Züge", aber wenn wir auch bei Meinungsbildungsprozessen und Abstimmungen parlamentarische Regeln beachten, beten und hoffen wir stark darauf, das Reden des Heiligen Geistes zu hören. Der Heilige Geist kann zur Einmütigkeit führen - trotz unterschiedlicher Meinungen. Daß dieses Ziel nicht immer leicht zu erreichen ist, zeigt schon das "berühmte Kompromißkonzil von Jerusalem" (Apg 15). Das kann auch heute seine Zeit brauchen, wie in unserem Gemeindebund z.B. bis klar war, daß Frauen nicht nur "Theologische Mitarbeiterinnen", sondern auch ordinierte Pastorinnen werden konnten - oder bei dem mehrjährigen Prozeß der Entstehung und Abstimmung der "Rechenschaft vom Glauben".

Priestertum aller Glaubenden

"Ihr seid ein königliches Priestertum". Wunderbare Zusage für die christliche Gemeinde. Und der Auftrag: "... geistliche Opfer zu bringen, die Gott angenehm sind in Jesus Christus". Diese Sätze aus 1. Petrus 2 gelten für die ganze Gemeinde Jesu Christi. In unserer "Rechenschaft vom Glauben" heißt es darum: "Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen ist die der christlichen Gemeinde von ihrem Herrn gegebene Grundstruktur". "Es gibt kein unbegabtes Glied am Leib Christi". Der Ausspruch im 1. Petrusbrief bezieht sich auf die gesamte Gemeinde Christi. In keinem einzigen Fall finden wir im NT, daß einzelne Gläubige oder Gemeindegruppen mit dem Titel "Priester" angesprochen werden. Die ganze Gemeinde, ja, die Gesamtheit aller Christusgläubigen in dieser Welt ist Gottes Priestertum. Und für jeden trifft sicher das Wort Christi zu, das Paulus hörte: "Laß dir an meiner Gnade genügen, denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig". Biblisch-neutestamentlich läßt sich "der Priester" oder "der Pfarrherr" oder "freikirchliche Pastor" (auch wir sind in der Gefahr, "Pastorenkirche" zu sein) - mit einem Amtsverständnis, das ihn von der Gemeinde abhebt, u.E. nicht begründen. Also: Keine Überordnung des "Amtes" über die "Laien" (Edwin Brandt). Kirchengeschichtlich oder aus Praktikabilätsgründen mag sich das stützen lassen, vom AT her natürlich, aber nicht vom NT her. Der Behauptung, einzelne priesterliche Vermittler zwischen Gott und Mensch seien notwendig in der Gemeinde Jesu, wird z.B. von 1. Timotheus 2,5 widersprochen: "einer ist Mittler zwischen Gott und dem Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle hingegeben hat ..."
Interessant, daß sich der Schreiber hier als "Apostel und Herold" bezeichnet, als "Lehrer der Heiden in Glaube und Wahrheit". Als Gesandter, als Botschafter, der das Evangelium von Jesus Christus weiterzusagen hat. Diese Aufgabe, Zeuge Christi zu sein, gilt allen Christen, Männern und Frauen gleichermaßen. Von Oncken ist der Satz überliefert: "Jeder Baptist ein Missionar." - In Deutschland, das Missionsland geworden ist, wäre das die schönste Bezeichnung aller Christen und Christinnen. Ein wunderbarer Auftrag, würden wir ihm als Christen verschiedener Konfessionen in unserem Land nur mehr und mehr gerecht. - Aber: Es geht um das "Dienen mit der Gabe, die jeder empfangen hat"

Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens

Taufe bedeutet für uns nicht "Kindertaufe" , aber auch nicht "Großtaufe" oder "Erwachsenentaufe", sondern GLAUBENSTAUFE. Aufgrund der neutestamentlichen Aussagen scheint uns das Reden über die Taufe nur im Zusammenhang mit Glaube und Gemeinde möglich zu sein. Und das heißt auch ganz klar, daß wir nicht etwa einer "Entscheidungstaufe" - wo die Betonung auf der Entscheidung des Menschen liegt, das Wort reden. Die Zugehörigkeit zum Volk Gottes, zur Gemeinde Jesu Christi, ist begründet im barmherzigen Erwählungshandeln Gottes. Aber dabei ist der Mensch kein willenloses Objekt. Jesus ruft zur Nachfolge, zu der jeder JA oder NEIN sagen muß als Antwort auf das Angebot der rettenden Gnade Gottes. "Der Heilige Geist befähigt den Menschen zum verantwortlichen JA des Glaubens, zum dankbaren Annehmen der rettenden Gnade Gottes" und zum Annehmen des Auftrages, in Gemeinde und Welt als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Christus zu dienen.
Zur Information: Fast generell üblich ist in unseren Gemeinden die KINDERSEGNUNG. Eltern bringen ihre Säuglinge / Kleinkinder in den Gottesdienst, wo Kinder und Eltern in einem besonderen Teil des Gottesdienstes gesegnet werden.

Wir wissen es, leiden auch darunter: Unser Taufverständnis macht uns in der Ökumene zu "schwierigen Brüdern und Schwestern". Wir meinen zwar nicht, daß die Taufe "heilsnotwendig" sei. Das ist allein der Glaube an den Herrn Jesus Christus. Wir meinen auch nicht, daß Christen anderer Kirchen mit anderem Taufverständnis etwa "schlechtere Christen" seien, aber wir wagen die Behauptung: "Die neutestamentlichen Texte sprechen durchweg von der christlichen Taufe als von einem Ritus, der an bewußt glaubenden Menschen mit deren voller Zustimmung vollzogen wurde." (D.L.) Wir praktizieren von daher keine "Säuglings- oder Kindertaufe". Getauft wird ein Mensch auf das Bekenntnis seines Glaubens, das Geschenk des Heiligen Geistes ist, ihm zugesagt, und er wird Gemeindemitglied. Wir wehren uns aber - mit guten biblischen Gründen, wie wir meinen - wenn wir als "Wiedertäufer" bezeichnet / diffamiert werden.

In den letzten Jahren ist eine große Auseinandersetzung in unserer Freikirche über der Frage entstanden, ob die Glaubenstaufe Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Gemeinde ist. Noch ist die Mehrheitsmeinung: Ohne Glaubenstaufe keine Zugehörigkeit zur Gemeinde. Also: "Die Baptisten" erkennen die Säuglingstaufe nicht an als Taufe im biblischen Sinne. Aber es gibt eine wachsende Zahl von Gemeinden in Deutschland, in denen die Möglichkeit, Gemeindemitglied ohne Glaubenstaufe zu werden, besteht.

Stichwort "Abendmahl": Zur Feier des Abendmahls sind auch Mitglieder anderer Kirchen von Herzen eingeladen, wenn sie sich zu Jesus Christus bekennen.

Individuelle Freiheit des Glaubens und des Gewissens

Dahinter steht die Überzeugung: "Jeder von Gott geschaffene Mensch kann, darf und muß die Verantwortung für eigenes Glauben, Denken und Tun selbst tragen." (D.L) Das heißt: Keiner kann sich hinter gesellschaftlichen Normen oder Staatsgesetzen oder dem Kirchenrecht oder hinter dem "Zeitgeist" verstecken, um darauf die Verantwortung für die eigene Entscheidung abzuschieben.

"Glaubensfreiheit ist die Anerkennung der Tatsache, daß man nur das glauben kann, was man glauben will." (D.L) Wenn Glaubenszwang ausgeübt wird, stirbt die Glaubensfreude - Glaubensbekenntnisse werden zu "Lippenbekenntnissen", hinter denen "das Herz" nicht mehr schlägt. "Gewissensfreiheit ist die Anerkennung der Tatsache, daß Menschen nur dann glücklich leben, wenn sie ihrem Gewissen gemäß handeln." (D.L) Wunderschöne Ideale. "Wir" entsprechen dem nicht. Obwohl schon Julius Köbner, Sohn eines Rabbiners, und - nach seinem Christwerden einer unserer "Glaubensväter" - 1848 in einem "Manifest an das deutsche Volk" für Glaubens- und Gewissensfreiheit aller eingetreten ist.

Soziale Gerechtigkeit

Ist das nicht ein "politisches Thema"? - Was politisches Engagement anging und angeht, waren wir allerdings - in Deutschland - nie vornan zu finden. Aber wenn es um "soziale Gerechtigkeit" als barmherziges Handeln für Benachteiligte ging - im eigenen Land oder weltweit - waren wir dabei.
Daß weltweite Armut nicht durch Almosen zu beseitigen ist, sondern nur durch soziale Gerechtigkeit, vertreten die Baptisten mit allen christlichen Kirchen. Beispiel: 1993 rief die Baptist World Alliance - gewählte Vertreter aus der ganzen Welt - nicht nur zur Umkehr und zur Evangelisation auf (was von Baptisten zu erwarten ist!), sondern appellierte an die Nationen der Erde, sich für einen Schuldenerlaß der ärmsten der armen Länder der Welt einzusetzen.

Trennung von Kirche und Staat

Als Freikirche wollen wir Baptisten keine staatlichen Privilegien. Unsere gesamte Finanzierung kommt aus freiwilligen Beiträgen, abgesehen von staatlich geförderten diakonischen Einrichtungen, wo Patienten z.B. über Tagessätze betreut sind. Es geht uns dabei aber nicht in erster Linie um Geld, sondern um den Staat als "von Gott eingesetzte Obrigkeit" (Römer 13), von dem wir aus leidvoller geschichtlicher Erfahrung wissen, daß Gesetze des Staates "gottlos" sein können, so daß sie aus Glaubens- und Gewissensgründen abgelehnt werden müssen. "Gott mehr gehorchen als den Menschen" fällt nicht leicht, wenn finanzielle und politische Abhängigkeiten zum Staat hin bestehen. Allerdings - auch bei uns Baptisten zu Hitlerzeiten: Die Tatsache, daß das Kirchenministerium gestattete, daß wir mit Pferdewagen - bis ins hinterste Masuren hinein - Menschen zur Bekehrung zu Jesus Christus aufrufen durften, ohne länger von Großkirchen dabei behindert zu werden, vermittelte unter den Baptisten in den Anfangsjahren - mehrheitlich, Gott sei Dank mit Ausnahmen - den Irrglauben, der Führer sei ein gottgesandter Mann. Viele - auch in unserer Freikirchenleitung einige - waren Verführte und merkten zu spät, daß hier eine Situation entstanden war, in der es darum ging, "Gott mehr zu gehorchen als den Menschen".

Copyright © 2000 Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern

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